AGB’s

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Das Auto 24 GmbH für den Fahrzeug Onlineshop
 
 
I. Allgemeines

1. Das Auto 24 GmbH mit Sitz in Coesfeld, Bruchstraße 145, 48653 Coesfeld, eingetragen beim Registergericht Coesfeld unter der Handelsregisternummer HRB 15970 (im Folgenden „Das Auto 24“), verkauft Kraftfahrzeuge („im Folgenden: „Fahrzeug“). Zu diesem Zwecke betreibt sie die Internetseite www.das-auto24.de (im Folgenden „Website“).

2. Das Auto 24 stellt auf seiner eigenen sowie auf externen Internet-Plattformen Inserate von neuen und gebrauchten Fahrzeugen ein. Die Präsentation und Bewerbung der neuen und gebrauchten Fahrzeuge, sowie etwaiger Zusatzartikel stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Für die Nutzung der Website gelten die Nutzungsbedingungen.

3. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) wird wie folgt definiert: Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gewerbliche Fahrzeughändler sind juristische oder natürliche Personen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und einer gewissen Dauerhaftigkeit und Planmäßigkeit mit neuen und/oder gebrauchten Fahrzeugen handeln, d.h. diese insbesondere an- und verkaufen.

4. Die AGB gelten für den Onlineverkauf von Fahrzeugen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer (im Folgenden „Kunde(n)“ oder „Käufer“).

5. Diese AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage www.das-auto24.de Abruf und speicherbar sowie druckfähig hinterlegt. Der Abschluss eines Kaufvertrags mit
Das Auto 24 über ein Fahrzeug erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, unabhängig von anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Der Kunde erkennt die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB an.

II. Vertragsschluss/ Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Kunde kann im Laufe der Onlinestrecke wählen, ob er
a. Eine unverbindliche Kaufanfrage für das Fahrzeug stellen möchte (im Folgenden “Kaufanfrage“)
b. Das Fahrzeug direkt kaufen möchte (im Folgenden “Onlinekauf”).

In Fall a. (Kaufanfrage) wird eine unverbindliche Anfrage an Das Auto 24 übermittelt und
Das Auto 24 setzt sich zur weiteren Beratung und ggf. Kaufabwicklung mit dem Kunden in Verbindung. In Fall b. (Onlinekauf) findet ein Vertragsschluss (einseitige Kauferklärung) statt.
Der Prozess bei Vertragsschluss unterscheidet sich von den Kaufanfragen und ist in diesen AGB ausführlich dargestellt und geregelt.

2. Auf der letzten Seite der Onlinestrecke (im Folgenden: “Check-Out-Page”) erhält der Kunde die Möglichkeit, alle Daten sowie die im Warenkorb befindlichen Produkte und Zusatzleistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern bzw. zu löschen.

Der Button “Jetzt kaufen & Reservierungsgebühr bezahlen” auf der Check-Out-Page (im Folgenden: “Button”) stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, den Kaufvertrag unter der auflösenden Bedingung abzuschließen und den Betrag in Höhe von 250,00 EUR brutto als Anzahlung auf den Kaufpreis über das durch den Kunden ausgewählte Zahlungsmittel zu leisten (im Folgenden: “Anzahlung”).
Durch Klicken des Kunden auf den Button kommt eine einseitige Willenserklärung zwischen ihm und Das Auto 24 zustande und die Anzahlung wird eingezogen.

3. Bei Abschluss des Vertrages (einseitige Kauferklärung) wird der Vertragstext dem Kunden per E-Mail zur Verfügung gestellt. Das Auto 24 wird eine Kopie des Vertragstextes speichern.

4. Die verbindliche Bestellung, die vertraglichen Unterlagen sowie eventuelle Finanzierungs- oder Leasingverträge samt den dazugehörigen vertraglichen Unterlagen erhält der Kunde im Nachgang vom Das Auto 24 zur Unterschrift zugesandt.

5. Der Kaufvertrag ist wirksam, sobald Das Auto 24 seinerseits den Willen zum Verkauf mittels einer Auftragsbestätigung bestätigt.

6. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

7. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

III. Anzahlung

1. Mit Klick auf den Button „Jetzt kaufen & Reservierungsgebühr bezahlen” auf der Check-Out Page wird der Betrag in Höhe von 250,00 EUR brutto als Anzahlung auf den Kaufpreis fällig und über das durch den Kunden ausgewählte Zahlungsmittel eingezogen.
2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Anzahlung selbst zurückzurufen. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich durch Das Auto 24 selbst.
3. Sollte der Kunde dennoch die Anzahlung zurückrufen lassen, so wird dies von Das Auto 24 als Rücktrittserklärung gewertet, die zur Löschung der Reservierung führt.
4. Die Anzahlung wird mit dem Kaufpreis verrechnet.
5. Das Auto 24 wird dem Kunden den Vertragsabschluss sowie den Erhalt der Anzahlung per E-Mail bestätigen.

IV. Zahlung

1. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Kaufpreis ganz oder teilweise über eine Partnerbank von Das Auto 24 zu finanzieren bzw. das Fahrzeug zu leasen. Der Kunde erhält in diesem Fall über Das Auto 24 ein Angebot der Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH, Hammer Landstraße 91, 41460 Neuss, für die Das Auto 24 als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Finanzierungs-/ Leasingvertrag nötigen Unterlagen zusammenstellt. Bonität vorausgesetzt. Den Finanzierungs- oder Leasingvertrag samt den dazugehörigen vertraglichen Unterlagen erhält der Kunde von Das Auto 24 zur Unterschrift zugesandt.
2. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind mit Ausnahme der Anzahlung bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

V. Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen

1. Das Auto 24 bietet dem Kunden die Möglichkeit, einen Teil oder die vollständige Kaufpreisforderung von Das Auto 24 dadurch zu erfüllen, dass ein anderes Fahrzeug (im Folgenden: “Inzahlungnahme-Fahrzeug”) an Das Auto 24 verkauft wird (im Folgenden: Inzahlungnahme”).
2. Das Auto 24 behält sich vor, für bestimmte Fahrzeuge die Inzahlungnahme nicht anzubieten bzw. Fahrzeuge im Einzelfall für die Inzahlungnahme abzulehnen.
3. Der Kunde hat die Möglichkeit, über die Website Informationen zu Ausstattung und Zustand des Inzahlungnahme-Fahrzeuges anzugeben und erhält daraufhin einen unverbindlichen Preis, zu dem Das Auto 24 – vorbehaltlich der technischen und optischen Überprüfung sowie der Marktpreisbewertung – bereit ist, das Fahrzeug anzukaufen (im Folgenden: “Vorab-Preis”).
4. Der Vorab-Preis stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Inzahlungnahme-Fahrzeug dar.
5. Eine Berücksichtigung des Vorab-Preises als Anzahlung auf das Kaufgeschäft in der Onlinekaufstrecke, dient nur als Kalkulationsgrundlage. Es findet keine Verrechnung statt und der tatsächliche Ankauf-Preis kann von dem Vorab-Preis abweichen.
6. Zur Bestätigung des Vorab-Preises bzw. zur Ermittlung des verbindlichen Ankauf-Preises ist eine Bewertung des Gebrauchtfahrzeugs durch Das Auto 24 oder durch eine von Das Auto 24 beauftragte Person oder Stelle (z.B. Dekra Prüfstelle) notwendig.
7. Der Ankauf-Preis für das Inzahlungnahme-Fahrzeug ist erst mit dem von Das Auto 24 unterschriebenen Ankaufvertrag bestätigt und ist auch nur dann verbindlich, wenn bei der Fahrzeug Übergabe keine Abweichungen zwischen dem vertraglich zugesicherten Zustand und dem Ist-Zustand des Inzahlungnahme-Fahrzeugs festgestellt wird.
8. Soweit der Vertrag der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, sind alle angegebenen Preise als Bruttopreise, d.h. inkl. deutscher Umsatzsteuer, zu verstehen, sofern nicht anders angegeben.

VI. Zusatzleistungen

1. Der Kunde kann während des Bestellprozesses verschiedene Zusatzleistungen sowie Serviceleistungen zu der Bestellung hinzufügen. Bei den Zusatzleistungen handelt es sich Zum Beispiel um den Abschluss einer zusätzlichen bzw. das Upgrade einer bestehenden Garantie, Zubehör, Versicherungen und Dienstleistungen.
2. Die Zusatzleistungen sind, soweit nicht anders angegeben, kostenpflichtig.

VII. Garantie

1. Neben und unabhängig von der Garantie stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag zu. Diese werden durch die Garantie nicht berührt; ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich.
2. Für Fahrzeuge, die sich innerhalb der Herstellergarantie befinden besteht die Möglichkeit eine Anschlussgarantie zu erwerben. Der jeweilige Preis ist abhängig vom Tag der Erstzulassung, KM-Stand, Wartung sowie der gewählten Laufzeit und voraussichtlichen gefahrenen Kilometern.
3. Bei Neufahrzeugen sowie Fahrzeuge mit Tageszulassung besteht die Möglichkeit das der Start der Herstellergarantie vom Tag der ersten Zulassung abweichen kann.

VIII. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

IX. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

XI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nach 24 Monaten (Neuwagen) und nach 12 Monaten bei Gebrauchtwagen ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
6. Soweit der Käufer ein Verbraucher Im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.

XII. Haftung für sonstige Ansprüche

1. Für sonstige Ansprüche des Käufers (, die nicht in Abschnitt XI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt VIII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt XI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

XIII. Widerrufsrecht

1. Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu, sofern der Kaufvertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können für den Widerruf das Musterwiderrufsformular aus Artikel 246 a § 1 Abs. 2 Nummer 1 des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen Gesetzbuch verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wir schlagen vor, dass Sie zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts die Emailadresse info@das-auto24.de verwenden. Alternativ können Sie Ihren Widerruf auch an unsere Postanschrift: Das Auto 24 GmbH, Bruchstraße 145, 48653 Coesfeld übermitteln.

XIV. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

XV. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

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